Handelsvertreterrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Norbert Erbe

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Handelsvertreter außergerichtlich und gerichtlich in den verschiedenen Bereichen des Handelsvertreterechts.

Die Handelsvertreter und Makler kennen oft ihre Rechte gegenüber dem sie beauftragenden Unternehmen nicht richtig und haben dadurch finanzielle Einbußen. Auch sind sie sich oft über ihre Rechte und Pflichten auch bzgl. einer Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen nicht bewusst und sehen sich bei einem Unternehmenswechsel unvermittelt einem Rechtsstreit mit dem bisherigen Unternehmen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße ausgesetzt. Schließlich steht den Handelsvertretern - wenn sie von ihrem Unternehmen gekündigt werden - ein Abfindungs- bzw. Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB zu, von dem viele Handelsvertreter gar keine Kenntnis haben.

Die Anleger und Verbraucher kennen ihre Rechte gegenüber den sie beratenden Handelsvertretern und Maklern auch sehr oft nicht und sind sich nicht bewusst, dass die deutsche und EU-Rechtsprechung inzwischen sehr verbraucherfreundlich ist und den Anlegern erhebliche Rechte und Haftungsansprüche gegen die Berater gibt.

Mit der EU-Vermittlerrichtlinie, die im Mai 2008 in Deutschland in Kraft trat, wurden u.a. die Gewerbeordnung (§ 34 d GewO) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geändert.

Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen

  1. auf die Zulassungsvoraussetzungen,
  2. die Tätigkeit und
  3. die Haftung
der Handelsvertreter und der Makler. Daher sind diese Regelungen für die betroffenen Gewerbetreibenden aber genauso für die von ihnen beratenen Anleger bzw. Verbraucher von erheblicher Bedeutung.

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