Medizinrecht

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jürgen Boss

Im Vordergrund der Arzthaftung steht die Frage, ob das vom Patienten beklagte Ergebnis einer ärztlichen Behandlung auf einen schuldhaften ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist bzw. ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Patienten aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein Schaden entstanden ist, so dass dem Patienten ein entsprechender Schadens- bzw. Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem behandelnden Arzt (und Krankenhausträger) zusteht. Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten, beispielsweise über Risiken eines operativen Eingriffes oder über Behandlungsalternativen, kann - selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung - einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen.

Wir vertreten sowohl Patienten als auch Ärzte.

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