Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Jürgen Boss
Wir beraten und vertreten Firmen und Privatleute bei (vermeintlichen) Wettbewerbsverstößen. In letzter Zeit ist vermehrt festzustellen, dass Privatleute von teilweise dubiosen Firmen in Anspruch genommen werden, die eine Unterlassungserklärung und eine Strafzahlung für behauptete Wettbewerbsverstöße fordern. In diesen Fällen ist also zunächst zu prüfen, ob der behauptete Wettbewerbsverstoß überhaupt vorliegt. Verneinendenfalls sind die Ansprüche dann zurückzuweisen.
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